Startseite › Zuschüsse & Pflegekasse
Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse
Ein Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI – und wird deshalb von der Pflegekasse bezuschusst. Schon ab Pflegegrad 1.
4.180 € pro Person
Jede pflegebedürftige Person im Haushalt hat Anspruch auf bis zu 4.180 € Zuschuss für den Treppenlift.
Bis 16.720 € im Haushalt
Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, wird der Zuschuss für bis zu vier Personen gewährt – zusammen bis zu 16.720 €.
Schon ab Pflegegrad 1
Der Zuschuss steht Ihnen bereits ab dem niedrigsten Pflegegrad zu. Ein Pflegegrad lässt sich bei Bedarf auch kurzfristig beantragen.
So kommen Sie an den Zuschuss
Klingt nach Papierkram? Keine Sorge – wir machen das gemeinsam mit Ihnen. Kostenlos.
Pflegegrad prüfen
Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Falls noch keiner vorliegt, unterstützen wir Sie beim Antrag bei der Pflegekasse.
Angebot von ENWIMO einholen
Sie erhalten von uns ein verbindliches Festpreis-Angebot – das braucht die Pflegekasse für die Bewilligung.
Antrag vor dem Einbau stellen
Wichtig: Der Zuschuss muss vor dem Einbau beantragt und bewilligt werden. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.
Bewilligung abwarten
Die Pflegekasse prüft den Antrag und bewilligt den Zuschuss als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI.
Einbau & Auszahlung
Nach dem Einbau rechnet die Pflegekasse den Zuschuss ab – Ihr Eigenanteil schrumpft um bis zu 4.180 €.
Gut zu wissen
Gilt der Zuschuss auch für Mietlifte und gebrauchte Lifte?
Sprechen Sie uns dazu einfach an – wir prüfen für Ihre Situation, welche Förderung möglich ist, und sagen Ihnen ehrlich, was geht und was nicht.
Was passiert, wenn sich der Zustand später verschlechtert?
Verändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann ein erneuter Zuschuss für weitere notwendige Maßnahmen in Betracht kommen. Auch dabei beraten wir Sie gern.
Übernimmt ENWIMO wirklich den Papierkram?
Ja. Wir bereiten die Unterlagen für den Antrag gemeinsam mit Ihnen vor und begleiten Sie bis zur Bewilligung – als Teil unseres Services, ohne Aufpreis. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch unsere Broschüre zum Pflegestärkungsgesetz mit allen Neuregelungen zu.
Was ist, wenn die Pflegekasse ablehnt?
Dann gibt es Alternativen: Die KfW bietet ein Programm zur zinsgünstigen Finanzierung für den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld. Je nach Einzelfall lohnt auch die Prüfung von Ansprüchen bei Versorgungsämtern, Berufsgenossenschaften oder dem Rentenversicherer – und viele Kommunen und Länder haben eigene Förderprogramme. Wir beraten Sie, welcher Weg für Sie in Frage kommt.