Startseite › Fragen & Antworten
Fragen & Antworten
Alles, was Sie vor dem Kauf, der Miete oder der Förderung eines Treppenlifts wissen sollten – klar und ehrlich beantwortet.
Ist ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort unbedingt notwendig?
Nicht zwingend – viele Fragen klären wir bequem am Telefon oder per WhatsApp, gern auch anhand von Fotos Ihrer Treppe. Vor dem verbindlichen Angebot empfehlen wir aber das kostenlose Treppenaufmaß vor Ort: Nur so wird Ihr Lift millimetergenau geplant und der Festpreis verbindlich.
Wie setzt sich der Preis eines Treppenliftes zusammen?
Unsere Preise sind Komplettpreise. Enthalten sind: die Herstellung der Treppenlift-Anlage, die Anlieferung zum Einbauort, eine technische Beratung, die erforderliche Treppenvermessung, der Einbau, die Inbetriebnahme und die Kundeneinweisung. Es kommt nichts Verstecktes dazu.
Wann erfolgt die Bezahlung des Liftes?
Erst nach dem Einbau. Sie erhalten die Rechnung, wenn Ihr Treppenlift montiert, in Betrieb genommen und Probe gefahren ist. Erst fahren, dann zahlen – das ist unser Prinzip.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Nein. Bei ENWIMO gibt es grundsätzlich keine Anzahlung und keine Vorkasse. Das ist unser Vertrauensbeweis an Sie – und ein guter Prüfstein für jeden anderen Anbieter.
Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?
Die wichtigste Förderung ist der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person (§ 40 SGB XI, ab Pflegegrad 1). Daneben gibt es je nach Einzelfall Programme der KfW, von Versorgungsämtern, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherern sowie regionale Förderprogramme von Kommunen und Ländern. Wir helfen Ihnen kostenlos, die passende Förderung zu finden und zu beantragen.
Was muss ich tun, um den Zuschuss der Pflegekasse zu erhalten?
Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor dem Einbau bei der Pflegekasse gestellt und bewilligt werden. Sie brauchen dafür mindestens Pflegegrad 1 und ein Angebot – das erhalten Sie von uns. Die Unterlagen bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor und begleiten Sie bis zur Bewilligung.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, wird der Zuschuss für bis zu vier Personen gewährt – zusammen bis zu 16.720 €. Ein gerader Lift ab 4.495 € kann damit fast vollständig gefördert sein.
Was ist, wenn die Pflegeversicherung die Bezuschussung ablehnt?
Dann gibt es Alternativen: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet ein Programm zur zinsgünstigen Finanzierung für den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld. Je nach Einzelfall lohnt außerdem die Prüfung von Ansprüchen bei Versorgungsämtern, Berufsgenossenschaften oder dem Rentenversicherer. Auch eine Reihe von Kommunen und Ländern fördert den Abbau von Barrieren im privaten Wohnraum. Wir beraten Sie, welcher Weg für Sie in Frage kommt.
Was muss ich tun, wenn ein technischer Defekt an der Liftanlage auftritt?
Rufen Sie uns einfach an – täglich von 8 bis 20 Uhr unter 034202 979750, am Wochenende und an Feiertagen über unseren Notdienst. Vieles lässt sich bereits am Telefon lösen; falls nicht, kommt schnellstmöglich eine Fachfirma aus Ihrer Region zu Ihnen. Auf Neugeräte gibt es 2 Jahre Herstellergewährleistung, und mit unseren Service-Paketen sind auch Wartung und Reparaturen dauerhaft abgesichert.
Ihre Frage war nicht dabei?
Fragen Sie uns direkt – kostenlos